An alle Kainiten der Domäne Großherzogtum Weser Aller, Mitglieder der Einzel Domänen sowie Gäste.
Hiermit wird für die Wirkung eines Monates in der Nacht des 22. April bis zum 22. .Mai 2013 das Kriegsrecht für die Domäne Großherzogtum Weser Aller vom Prinzen Darwin Arrum, Ahn des Clan des Tieres ausgerufen.
Zur Einsicht hier die Beschreibung des Kriegsrechtes:
Das Kriegsrecht
Dem Prinzen steht es zu bei Bedrohung der Domäne Großherzogtum Weser Aller das Kriegsrecht zu verhängen. Zu diesem Zeitpunkt geht alle Gewalt an den Warlord der Domäne, er untersteht dann direkt dem Prinzen. Nur in Abwesenheit des Prinzen geht die Entscheidungsgewalt dann an die Prinzregenten oder das Triumvirat. Abwesenheit des Prinzen gilt so denn er das Gebiet der Domäne Großherzogtum Weser Aller verlässt.
Dem Warlord unterstehen dann ALLE Kainskinder und Gäste der Domäne Großherzogtum Weser Aller. Alle Kainskinder haben sich dann zu bewaffnen und den Anweisungen des Warlords bedingungslos zu folgen. Bei nicht Einhaltung der Anweisungen des Warlord wird das unglückliche Kainskind dem endgültigen Tode übergeben. Alle Domänen Mitglieder stehen in der Pflicht die Domäne im Kriegsfall zu verteidigen und vom Warlord angeführte Angriffe durchzuführen. Das nicht Erscheinen ohne Abmeldung beim Prinzen, Prinzregenten, demTriumvirat oder dem Warlord wird das unglückliche Kainskind dem endgültigen Tode übergeben.
Das Elysium wird weiterhin geachtet, doch gilt dann das Zusatzgesetz zum Elysium im Kriegsfall. Dies bedeutet das Waffen innerhalb des Elysiums erlaubt und dringend notwendig sind. Die Benutzung jener Waffen innerhalb des Elysiums steht weiterhin unter harter Strafe.
Das Kriegsrecht beinhaltet darüber hinaus das alle Kainskinder die den Status Mitglied der Domäne innehaben die Domäne nicht verlassen dürfen, bis zu dem Zeitpunkt da das Kriegsrecht wieder aufgehoben wird. Kainskinder die den Status Mitglied der Domäne innehaben und sich zum Zeitpunkt außerhalb der Domäne Großherzogtum Weser Aller aufhalten werden durch die Prinzregenten oder dem Triumvirat verständigt und um schnellst möglichste Rückkehr angehalten, sollte ein Kainskind diesem Ruf nicht folge leisten wird das unglückliche Kainskind dem endgültigen Tode übergeben.
In äußerst seltenen Fällen wird dann auch das Blut der Feinde freigegeben. Bedeutet das dem Warlord und jenen die die Domäne Großherzogtum Weser Aller verteidigen das Recht des letzten Blutes eingeräumt wird. Damit wäre dann für die Zeit des verhängten Kriegsrechtes die Untat die in der sechsten Tradition beschrieben wird, erlaubt. Dies wird bei der Ankündigung der Verhängung des Kriegsrechtes hervorgehoben und gilt nur dann sollte es in der Ankündigung niedergeschrieben sein. Ist dies nicht nieder geschrieben gilt weiterhin das Verbot der Untat welches in der sechsten Tradition beschrieben wird.
Das Recht auf das letzte Blut des Feindes wird nicht gewährt!
Gegeben in der Nacht des 22.April 2013
Darwin Arrum Ahn des Clan des Tieres Prinz der Domäne Großherzogtum Weser Aller
An alle Kainiten der Domäne Großherzogtum Weser Aller, Mitglieder der Einzel Domänen sowie Gäste.
Hiermit wird für die Wirkung von zwei Monaten in der Nacht des 22. Mai bis zum 22. Juli 2013 das Kriegsrecht für die Domäne Großherzogtum Weser Aller vom Prinzen Darwin Arrum, Ahn des Clan des Tieres ausgerufen.
Zur Einsicht hier die Beschreibung des Kriegsrechtes:
Das Kriegsrecht
Dem Prinzen steht es zu bei Bedrohung der Domäne Großherzogtum Weser Aller das Kriegsrecht zu verhängen. Zu diesem Zeitpunkt geht alle Gewalt an den Warlord der Domäne, er untersteht dann direkt dem Prinzen. Nur in Abwesenheit des Prinzen geht die Entscheidungsgewalt dann an die Prinzregenten oder das Triumvirat. Abwesenheit des Prinzen gilt so denn er das Gebiet der Domäne Großherzogtum Weser Aller verlässt.
Dem Warlord unterstehen dann ALLE Kainskinder und Gäste der Domäne Großherzogtum Weser Aller. Alle Kainskinder haben sich dann zu bewaffnen und den Anweisungen des Warlords bedingungslos zu folgen. Bei nicht Einhaltung der Anweisungen des Warlord wird das unglückliche Kainskind dem endgültigen Tode übergeben. Alle Domänen Mitglieder stehen in der Pflicht die Domäne im Kriegsfall zu verteidigen und vom Warlord angeführte Angriffe durchzuführen. Das nicht Erscheinen ohne Abmeldung beim Prinzen, Prinzregenten, demTriumvirat oder dem Warlord wird das unglückliche Kainskind dem endgültigen Tode übergeben.
Das Elysium wird weiterhin geachtet, doch gilt dann das Zusatzgesetz zum Elysium im Kriegsfall. Dies bedeutet das Waffen innerhalb des Elysiums erlaubt und dringend notwendig sind. Die Benutzung jener Waffen innerhalb des Elysiums steht weiterhin unter harter Strafe.
Das Kriegsrecht beinhaltet darüber hinaus das alle Kainskinder die den Status Mitglied der Domäne innehaben die Domäne nicht verlassen dürfen, bis zu dem Zeitpunkt da das Kriegsrecht wieder aufgehoben wird. Kainskinder die den Status Mitglied der Domäne innehaben und sich zum Zeitpunkt außerhalb der Domäne Großherzogtum Weser Aller aufhalten werden durch die Prinzregenten oder dem Triumvirat verständigt und um schnellst möglichste Rückkehr angehalten, sollte ein Kainskind diesem Ruf nicht folge leisten wird das unglückliche Kainskind dem endgültigen Tode übergeben.
In äußerst seltenen Fällen wird dann auch das Blut der Feinde freigegeben. Bedeutet das dem Warlord und jenen die die Domäne Großherzogtum Weser Aller verteidigen das Recht des letzten Blutes eingeräumt wird. Damit wäre dann für die Zeit des verhängten Kriegsrechtes die Untat die in der sechsten Tradition beschrieben wird, erlaubt. Dies wird bei der Ankündigung der Verhängung des Kriegsrechtes hervorgehoben und gilt nur dann sollte es in der Ankündigung niedergeschrieben sein. Ist dies nicht nieder geschrieben gilt weiterhin das Verbot der Untat welches in der sechsten Tradition beschrieben wird.
Das Recht auf das letzte Blut des Feindes wird nicht gewährt!
Gegeben in der Nacht des 22.Mai 2013
Darwin Arrum Ahn des Clan des Tieres Prinz der Domäne Großherzogtum Weser Aller