#1 | Das Kriegsrecht 26.08.2012 14:38 (zuletzt bearbeitet: 26.08.2012 15:16)
Darwin Arrum
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Das Kriegsrecht
Dem Prinzen steht es zu bei Bedrohung der Domäne Großherzogtum Weser Aller das Kriegsrecht zu verhängen. Zu diesem Zeitpunkt geht alle Gewalt an den Warlord der Domäne, er untersteht dann direkt dem Prinzen. Nur in Abwesenheit des Prinzen geht die Entscheidungsgewalt dann an die Prinzregenten. Abwesenheit des Prinzen gilt so denn er das Gebiet der Domäne Großherzogtum Weser Aller verlässt.
Dem Warlord unterstehen dann ALLE Kainiskinder und Gäste der Domäne Großherzogtum Weser Aller. Alle Kainskinder haben sich dann zu bewaffnen und den Anweisungen des Warlords bedingungslos zu folgen. Bei nicht Einhaltung der Anweisungen des Warlord wird das unglückliche Kainskind dem endgültigen Tode übergeben. Alle Domänen Mitglieder stehen in der Pflicht die Domäne im Kriegsfall zu verteidigen und vom Warlord angeführte Angriffe durchzuführen. Das nicht Erscheinen ohne Abmeldung beim Prinzen, Prinzregenten oder dem Warlord wird das unglückliche Kainskind dem endgültigen Tode übergeben.
Das Elysium wird weiterhin geachtet, doch gilt dann das Zusatzgesetz zum Elysiums im Kriegsfall. Dies bedeutet das Waffen innerhalb des Elysiums erlaubt und dringend notwendig sind. Die Benutzung jener Waffen innerhalb des Elysimus steht weiterhin unter harter Strafe.
Das Kriegsrecht beinhaltet darüber hinaus das alle Kainskinder die den Status Mitglied der Domäne inne haben die Domäne nicht verlassen dürfen, bis zu dem Zeitpunkt da das Kriegsrecht wieder aufgehoben wird. Kainskinder die den Status Mitglied der Domäne inne haben und sich zum Zeitpunkt außerhalb der Domäne Großherzogtum Weser Aller aufhalten werden durch den Primogenrat verständigt und um schnellst möglichste Rückkehr angehalten, sollte ein Kainskind diesem Ruf nicht folge leisten wird das unglückliche Kainskind dem endgültigen Tode übergeben.
In äußerst selten Fällen wird dann auch das Blut der Feinde freigegeben. Bedeutet das dem Warlord und jenen die die Domäne Großherzogtum Weser Aller verteidigen das Recht des letzten Blutes eingeräumt wird. Damit wäre dann für die Zeit des verhängten Kriegsrechtes die Untat die in der sechsten Tradition beschrieben wird, erlaubt. Dies wird bei der Ankündigung der Verhängung des Kriegsrechtes hervorgehoben und gilt nur dann sollte es in der Ankündigung niedergeschrieben sein. Ist dies nicht nieder geschrieben gilt weiterhin das Verbot der Untat welches in der sechsten Tradition beschrieben wird
Im Auftrage des Prinzen Richard Wagner Ghoul des Prinzen Darwin Arrum Ahn des Clan des Tieres